Kooperationsvereinbarung

In diesem Schuljahr werden durchschnittlich 175 Kinder in der Horteinrichtung der Kindervereinigung Leipzig e.V. am Standort Beucha betreut. Die Lern- und Freizeitbegleitung übernehmen 9 qualifizierte Mitarbeiter(innen). Die Kinder sind in acht altershomogenen Gruppen, verteilt auf verschiedene Zimmer, untergebracht. Dabei stehen den Kindern rund 400 m² Gesamtfläche in den Hort- und Schulräumen zur Verfügung. Zusätzlich wird das Schulgelände gemeinsam durch die Grundschule und den Hort für die Kinderbetreuung genutzt. Die Horteinrichtung hat ab 06:00 Uhr geöffnet und betreut die Kinder bis 07:30 Uhr im Frühhort. Ab 11:30 Uhr kommen die Kinder wieder in den Hort und werden bis 17:00 Uhr betreut. Die Mittagsversorgung übernimmt der Essensanbieter DLS GmbH. Die Kinder der ersten und zweiten Klassen gehen, nach Unterrichtsschluss, mit ihren Horterzieherinnen zum Essen. Die Kinder der dritten und vierten Klasse nehmen ihr Mittag während der zweiten großen Pause ein.

Zusammenarbeit zwischen der Horteinrichtung und der Grundschule
Durch die Kooperationsvereinbarung wird ein Arbeitsbündnis zwischen dem Hort und der Grundschule für den Zeitraum eines Schuljahres geschlossen. Beide Vertragspartner bieten im Rahmen der Ganztagskonzeption ihre Unterstützung und aktive Zusammenarbeit zur Betreuung, Begleitung und Förderung aller Grundschulkinder an. Dabei halten beide Einrichtungen gemeinsam festgelegte Grundsätze ein:

1. Information
Die Einrichtungsleiter von Hort und Grundschule vereinbaren zum Schuljahresbeginn einen wöchentlichen Gesprächstermin. Im diesem Rahmen können aktuelle Probleme oder Vertragsfragen geklärt, Neuerungen bzw. Projekte besprochen und Arbeitsaufgaben verteilt werden.
Sowohl die Horterzieherinnen, als auch die Lehrerinnen stehen in der Pflicht, sich über den Entwicklungsstand ihrer zu betreuenden Kinder in regelmäßigen Abständen auszutauschen. Weiterhin sind die verantwortlichen Lehrer und Erzieherinnen für die frühzeitige Weitergabe von Terminen verantwortlich.
Zum Ende jedes Schulhalbjahres findet eine gemeinsame Dienstberatung mit Horterziehern und Lehrern statt.

2. Gemeinschaftlichkeit und Gleichberechtigung
Unter Ganztagsbetreuung wird ein gemeinschaftliches Programm zur Förderung der Grundschulkinder im persönlichen, sozialen, kognitiven und motorischen Bereich verstanden.
Dafür kooperieren die Mitarbeiter von Hort und Grundschule. Dazu gehört, dass die Erzieherinnen des Hortes einmal wöchentlich Projekte im Rahmen des „WerkstattUnterrichts“ mit den Klassenlehrerinnen durchführen. Dies ermöglicht die Arbeit in Kleingruppen und schafft die Basis zur Durchführung differenzierter Angebote. Weiterhin unterstützen die Erzieherinnen, bei Bedarf, die Lehrer bei Ausflügen und Exkursionen. Die Hausaufgabenbetreuung übernehmen die jeweiligen Gruppenerzieherinnen und überprüfen auf Vollständigkeit. Mit der Grundschule wird vereinbart, dass mittwochs keine Hausaufgabenbetreuung stattfindet. An diesen Tagen werden z.B. Geburtstagsfeiern durchgeführt oder andere Angebote des Hortes. Die im Verlauf des Jahres stattfindenden Projekte und Veranstaltungen werden sowohl von der Schule als auch vom Hort durchgeführt, wenn im Vorfeld eine gemeinsame Themenfindung und Planung stattgefunden hat.

3. Elternarbeit
Neben der Kooperation zwischen dem Hort und der Grundschule wird eine enge Zusammenarbeit mit dem Förderverein der Schule gepflegt. Das Ziel beider Einrichtungen besteht darin, eine Erziehungspartnerschaft mit den Eltern der Grundschulkinder aufzubauen und diese in die Gestaltung von Projektarbeiten, Festen und Feiern einzubeziehen.
Hort und Grundschule arbeiten auch im Rahmen der Elternarbeit Hand in Hand und gestalten aus diesem Grund Elternabende und Elterngespräche gemeinsam. Zudem besteht ein Elternrat gemeinsam für Schule und Hort und wird zu Beginn jedes Schuljahres neu gewählt.

Hier können Sie die offizielle Kooperationsvereinbarung als pdf-Dokument einsehen.