Auf dieser Seite haben wir einige nützliche Informationen für Eltern zusammengestellt.

Ist ein Schüler durch Krankheit oder aus anderen, nicht vorhersehbaren zwingenden Gründen verhindert, die Schule zu besuchen, so ist dies der Schule bis 8:00 Uhr mitzuteilen (Telefon: 034292 73059). Im Falle einer fernmündlichen Entschuldigung ist die schriftliche Mitteilung binnen drei Tagen nachzureichen. Bei einer Krankheitsdauer von mehr als 5 Tagen kann der Klassenlehrer − laut Schulgesetz − vom Entschuldigungspflichtigen die Vorlage eines ärztlichen Attestes verlangen.

Über Art und Umfang der Befreiung vom Sportunterricht aus gesundheitlichen Gründen entscheidet bis zu einer Dauer von vier Wochen der Sportlehrer. Die Befreiung kann von der Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses abhängig gemacht werden.

Ab der Dauer von vier Wochen bedürfen Schulsportbefreiungen der amtsärztlichen Bestätigung.

Wenn Sie sich für Informationen für einen guten Start in den Schulalltag interessieren, einfach ABC der Grundschule Beucha anklicken. Wenn Sie sich über die Regeln an unserer Schule informieren möchten, lesen Sie bitte unsere Hausordnung und die Hausordnung für Schüler.

Verbesserte Schuleingangsphase / Zusammenarbeit mit Kita

Die Gestaltung der Schuleingangsphase und der schul-vorbereitenden Maßnahmen ist eine gemeinsame Herausforderung aller Beteiligten (Kindergarten, Eltern, Schule), um allen Kindern die Chance für einen guten Schulstart zu ermöglichen. Dabei geht es um folgende Bereiche:

  • sozial- emotionale Entwicklung
  • lernmethodische Kompetenz und kognitive Entwicklung
  • sprachlich- kommunikative Entwicklung
  • körperlich- motorische Entwicklung
  • alltags- und themenorientiertes Wissen
  • musisch- künstlerische Entwicklung

Die einzelnen Bereiche werden in komplexen, ganzheitlichen und individuellen Prozessen gefördert. Zielgerichtete Beobachtung und Reflexion von Lernprozessen der Kinder durch Erzieherinnen und Lehrerinnen sollen die Entwicklung der Kinder fördern. Differenzierte Bildungsangebote sind als Folge der Beobachtung abzuleiten.
Die Kooperationsvereinbarung zwischen der Grundschule Beucha und der Kindertagesstätte Beucha bilden die Arbeitsgrundlage der Zusammenarbeit